
Industrielle Lärmminderung für Maschinen und Rohrleitungen
Gesetzliche Grenzwerte einhalten und Arbeitsumgebungen schützen.
Schallschutz für die Industrie
Lärm ist ein Gesundheitsrisiko. Wir konstruieren Schallschutzsysteme, die Luft- und Körperschall effektiv dämpfen. Durch gezielte Abkapselungen reduzieren wir die Lärmbelastung oft um mehr als 10 dB(A), was einer gefühlten Halbierung der Lautstärke entspricht.
Gemäss Suva-Vorschriften muss ab einem Expositionspegel von 85 dB(A) Gehörschutz getragen werden. Wir streben mit unseren Lösungen an, diesen Pegel deutlich zu unterschreiten, um sicheres Arbeiten ohne persönliche Schutzausrüstung zu ermöglichen. Die I-Vision AG projektiert und realisiert Schallschutzsysteme, die Ihre Anlage normkonform machen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Ihr Personal verbessern.

Technische Grundlagen
Industrieller Schall entsteht durch zwei Hauptmechanismen: Luftschall wird direkt von der Schallquelle (z. B. Motorgehäuse, Ventilatoren, Strömungsgeräusche) an die Umgebungsluft abgegeben. Körperschall hingegen breitet sich als Schwingung in festen Materialien aus und wird erst an anderer Stelle als Luftschall abgestrahlt. Ein ganzheitliches Schallschutzkonzept muss beide Übertragungswege berücksichtigen.
Wir arbeiten mit den Prinzipien der Schalldämmung (Vermeidung des Durchgangs) und der Schallabsorption (Vermeidung von Reflexionen). Die Kombination aus Masse (hohe Flächengewichte reflektieren den Schall) und Absorption (poröse Materialien wandeln Schallenergie in Wärme um) ermöglicht hohe Dämmwerte. Durch mehrschichtige Aufbauten aus schweren Trennschichten und porösen Absorbern erzielen wir Reduktionswerte von 10 bis über 25 dB(A). Für die Körperschallentkopplung verwenden wir Schwingungsdämpfer, elastische Lager und flexible Verbindungen, die die mechanische Übertragung unterbrechen.
Anwendungsbereiche im Detail

Maschinenabkapselungen und Einhausungen
Pumpen, Kompressoren, Gebläse und Produktionsmaschinen sind häufige Lärmquellen in Industriebetrieben. Wir konstruieren massgefertigte Kapselungen aus schallabsorbierenden Paneelen mit schalldichten Türen und Wartungsöffnungen. Um Wärmestau zu vermeiden, integrieren wir schallgedämpfte Zu- und Abluftöffnungen, die durch ein Labyrinth-System Luft zirkulieren lassen, aber den Austritt von Schallwellen verhindern.
Rohrleitungsschalldämmung
In HLS-Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär) und Industrieprozessen entstehen Geräusche durch Strömungen, Ventilgeräusche und Druckstösse. Wir setzen schwere Rohrschalen mit Entkopplung ein, die sowohl den abgestrahlten Luftschall als auch die Körperschallübertragung in angrenzende Bauteile reduzieren.
Lüftungskanäle und Aggregate
Lüftungsanlagen erzeugen Geräusche durch Ventilatoren und Luftströmung. Wir bekleiden Kanäle und Behälter innen mit absorbierenden Matten und setzen Kulissen- oder Rohrschalldämpfer ein. Bei Aussenaufstellung von Kältemaschinen oder Rückkühlanlagen konstruieren wir Schallschutzwände und Einhausungen.
Kompressoren und Aggregate
Hochlaufende Kompressoren überschreiten oft Grenzwerte. Unsere Abkapselungen mit Belüftung und Schalldämpfern halten die Lärmbelastung im zulässigen Bereich.
Wirtschaftlichkeit
Investitionen in den Schallschutz sind nicht nur aus rechtlicher Sicht erforderlich (Suva-Compliance), sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Lärmbedingte Gehörschäden gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten in der Schweiz. Die Kosten für Ausfallzeiten, medizinische Behandlungen und mögliche Schadenersatzforderungen übersteigen die Investition in technische Lärmschutzmassnahmen oft erheblich.
Eine frühzeitige Planung des Schallschutzes bei Neuanlagen ist bis zu 50 Prozent kostengünstiger als eine nachträgliche Sanierung. Die Amortisation erfolgt typischerweise innerhalb von 3 bis 6 Jahren durch Vermeidung von Suva-Bussen, geringere Krankheitsausfälle und höhere Produktivität.
Fragen zu Schalldämmsystemen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um industriellen Schallschutz, Normen und Ausführung.
Gemäss Suva-Richtlinien liegt der obere Auslösewert bei einem Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) von 85 dB(A). Bei Erreichen oder Überschreitung dieses Wertes sind technische Lärmminderungsmassnahmen zu prüfen und umzusetzen. Bereits ab 80 dB(A) muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, und ab 85 dB(A) besteht Tragepflicht.
Je nach Ausführung und Frequenzspektrum der Lärmquelle erreichen wir mit unseren Kapselungen Pegelreduktionen von 10 bis 25 dB(A). Eine Reduktion um 10 dB(A) wird als Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke empfunden. Die erreichbare Dämmung hängt von der Konstruktion, den verwendeten Materialien und der Dichtigkeit der Kapselung ab.
Schalldämmung verhindert, dass Schall von einem Raum in den anderen dringt (Abschirmung). Schallabsorption reduziert die Reflexion von Schall innerhalb eines Raumes und senkt so den allgemeinen Lärmpegel. Für einen effektiven Schallschutz kombinieren wir beide Prinzipien.
Um Wärmestau zu vermeiden, integrieren wir schallgedämpfte Zu- und Abluftöffnungen. Diese lassen Luft zirkulieren, verhindern aber durch ein Labyrinth-System den Austritt von Schallwellen. Bei Maschinen mit hoher Wärmeabgabe können auch gekühlte Kapselungen oder Wärmetauscher eingesetzt werden.
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